Garantie
Gewährleistungsanspruch
Die Garantie deckt Teile und Materialien ab, die nicht ordnungsgemäß funktionieren oder Betriebsfehler aufweisen, und umfasst den Ersatz oder die Reparatur des als fehlerhaft anerkannten Teils gemäß der Entscheidung von DIRNA BERGSTROM. Die Garantie deckt in keinem Fall die Fahrtkosten noch die Gasbefüllungskosten ab. Sie umfasst nicht die Arbeitszeit für das Ersetzen der Teile, mit Ausnahme der Standklimaanlagen (siehe folgender Abschnitt).
Garantiezeitraum je nach Produkttyp
1.Standklimaanlagen (elektrische Klimaanlagen für die Ruhezeiten des Fahrers in der Kabine bei stillstehendem Motor): 24 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins oder der Rechnung von DIRNA BERGSTROM. Nur in diesem Fall deckt die Garantie auch die Arbeitszeit für den Teileersatz ab. Es gilt ausschließlich die in der gültigen Arbeitswertetabelle angegebene Reparaturzeit und der festgelegte Stundensatz. Nicht eingeschlossen sind Transport- und Fahrtkosten.
2.Spezielle elektrische Klimaanlagen (mit Motorkompressor):12 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins oder der Rechnung von DIRNA BERGSTROM.
3.Komponenten und Kits verschiedener Bestandteile der Klimaanlage (zum Beispiel Verdampfer, Kondensatoren, Heizungen, Kits mit Verdampfern und Kondensatoren, Produkte der T-Linie): 12 Monate ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins oder der Rechnung von DIRNA BERGSTROM.
4.Ersatzteile und Verbinder: 90 Tage ab Ausstellungsdatum des Lieferscheins oder der Rechnung von DIRNA BERGSTROM.
In allen Fällen unterliegt die Annahme der Garantie der Zustimmung durch die Technische Abteilung von DIRNA BERGSTROM.
Der Installateur/Verkäufer haftet gegenüber dem Kunden oder Benutzer dafür, dass die Installation streng nach allen der Anlage beiliegenden Montageanleitungen durchgeführt wurde und dass dem Benutzer der ausgefüllte Garantieschein und die Bedienungs- und Wartungsanleitung der Anlage ausgehändigt wird.
Gewährleistungsausschluss
Die Garantie gilt nicht in folgenden Fällen:
1.Unsachgemäße Verwendung des Geräts. Insbesondere fallen nicht unter den Garantieschutz folgende Anwendungen (Aufzählung nicht exklusiv):
a.Verwendung der Standklimaanlagen (Modelle wie z.B. Compact, SlimFIT, LITE, Dinamic) in Fahrzeugen, die außerhalb der Straßen benutzt werden, wo die Geräte Schwingungen, Schlägen oder starken Neigungen ausgesetzt sind, wie zum Beispiel landwirtschaftliche Maschinen, Bau- oder Bergbaumaschinen und ähnliche.
b.Verwendung in salzhaltigen oder chemisch aggressiven Umgebungen.
c.Reinigung mit Hochdruckgeräten und/oder Einsatz von Reinigungsmitteln.
2.Umbauten oder Austausch an den Geräten, ohne ausdrückliche Genehmigung durch DIRNA BERGSTROM.
3.Installation, Bedienung oder Reparatur des Geräts oder dessen Komponenten durch nicht von DIRNA BERGSTROM autorisiertem Personal.
Garantieablauf
Der KUNDE schickt das reklamierte Teil mit frachtfrei an DIRNA BERGSTROM, c/ Francisco Alonso, 6, E-28806 Alcalá de Henares (MADRID, Spanien).
Vor Versand des Teils benötigt der KUNDE die schriftliche Genehmigung durch DIRNA BERGSTROM. Beim Versand muss das Formular "Versandgenehmigung" beigelegt werden (siehe Kapitel „RÜCKSENDUNGEN"). Zusammen mit dem Teil muss eine Fotokopie des Lieferscheins oder der Rechnung von Dirna Bergstrom und die Serien-Nummer des Gerätes sowie eine Beschreibung des festgestellten Fehlers geschickt werden. Nachdem die Technische Abteilung von DIRNA BERGSTROM die Garantie anerkannt hat, wird das Teil OHNE KOSTEN ersetzt. Hierbei kann es sich je nach Entscheidung der Technischen Abteilung von DIRNA BERGSTROM um dasselbe reparierte Teil oder ein neues Teil handeln. Wenn Kosten für die Arbeitszeit eingeschlossen werden, stellt DIRNA BERGSTROM eine entsprechende Gutschrift aus. Rechnungen vom KUNDEN für Arbeitszeiten werden nicht akzeptiert.
Bei Fragen stehen wir ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.